Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

Gesetzlich Versicherte

Der Mobi-Roll MR22 ist ein geprüftes Medizinprodukt

HMV-Nummer: 22.50.02.0002

Gelistet im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen

In der Regel wird die Miete durch Ihre Krankenkasse erstattet. Kauf wird nicht übernommen.

Schritt 1

Mobi-Roll MR22 online mieten

  1. Gehen Sie zum Bereich „Mieten“
  2. Wählen Sie Modell und Zubehör
  3. Legen Sie die Mietdauer fest (mind. 4 Wochen)
  4. Geben Sie Adresse, E-Mail und Telefonnummer an
  5. Bezahlen Sie per Überweisung, PayPal oder Kreditkarte

Lieferung innerhalb von 1–2 Werktagen – alle Unterlagen für die Krankenkasse liegen bei.

Schritt 2

Rezept vom Arzt einholen

Das Rezept muss folgende Angaben enthalten:

  • Hilfsmittel: Mobi-Roll MR22
  • HMV-Nr.: 22.50.02.0002
  • Mietdauer: mindestens 4 Wochen
  • Diagnose + medizinische Begründung

Tipp: Senden Sie ein Foto des Rezepts zur Vorprüfung an:
WhatsApp: 0155 60363010
E-Mail: info@mobi-roll.de

Schritt 3

Unterlagen bei Krankenkasse einreichen

Alle erforderlichen Dokumente liegen der Lieferung bei. Unser Partner REHA PARTNER THOMAS GmbH übernimmt die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.

Nach Genehmigung wird Ihnen die Erstattung weitergeleitet (abzüglich Versand und gesetzl. Zuzahlung).

Verlängerung jederzeit möglich (mind. 4 Wochen, neues Rezept erforderlich).

Bei Ablehnung: Wir unterstützen Sie beim Widerspruch – mit hoher Erfolgsquote!

Rezept-Beispiel

Über 500 erfolgreiche Erstattungen!

Kontakt: WhatsApp 0155 60363010 · Telefon 0151 40117913 · E-Mail info@mobi-roll.de

Bitte beachten:

  • Trotz über 500 erfolgreicher Erstattungen können wir keine Garantie auf volle oder teilweise Kostenübernahme geben.
  • Im Fall einer Ablehnung muss der Kunde selbst Widerspruch einlegen – wir unterstützen dabei.
  • Der erste Widerspruch ist in der Regel erfolgreich. Ein zweiter Widerspruch ist selten nötig.
  • Wichtig: Wir raten davon ab, eigenständig bei der Krankenkasse „nachzufragen” – dies führt erfahrungsgemäß häufiger zu Ablehnungen.